Arztzentrierte Versorgung überwinden: DBfK Nordwest fordert neue Rollenverteilung in Schleswig-Holstein

16.01.2026

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest begrüßt, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mit der Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung befasst. Es sei richtig und überfällig, die stark arztzentrierten Versorgungsstrukturen durch multiprofessionelle Modelle weiterzuentwickeln. „Ziel muss aber sein, Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Ärzt:innen und Pflegefachpersonen grundlegend neu zu verteilen, anstatt lediglich neue Delegationsstrecken aufzumachen“, so die stellvertretende Vorsitzende Swantje Seismann-Petersen.

Hintergrund ist der Antrag „Ambulante medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein für die Zukunft sichern“ der Landtagsfraktionen von SPD, FDP und SSW. Dieser sieht unter anderem ein Landesförderprogramm für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie die Delegation ärztlicher Leistungen an andere Fachpersonengruppen wie Community Health Nurses vor. 

Beides bewertet der DBfK Nordwest in einer aktuellen Stellungnahme grundsätzlich positiv, hat jedoch konkrete Verbesserungsvorschläge. Etwa die arztzentrierten Medizinischen Versorgungszentren zu multiprofessionellen Primärversorgungszentren mit klar verankerter pflegerischer Kompetenz weiterzuentwickeln. Also zu einem Versorgungsmodell, in dem verschiedene Gesundheitsprofessionen gleichberechtigt eingebunden sind und – wo fachlich angezeigt – auch eine Leitung durch akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen möglich ist. Zudem müsse das geplante Förderprogramm auch Modellvorhaben für pflegegeleitete Versorgungszentren einschließen. 

Auch die im Antrag vorgesehene Regelung zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten an andere Fachpersonengruppen hält der DBfK Nordwest für ausbaufähig. „Spezialisierte Pflegefachpersonen auf Master-Niveau wie Advanced Practice Nurses oder Community Health Nurses sind kein ‚verlängerter Arm‘ von Ärzt:innen. Sie müssen landesweit als eigenständige Leistungserbringer:innen mit klar definierten und eigenverantwortlichen Zuständigkeitsbereichen verankert werden“, so Seismann-Petersen. 

Aus Sicht des DBfK kann eine bedarfsorientierte, wohnortnahe und zukunftsfähige ambulante Versorgung in Schleswig-Holstein nur dann sichergestellt werden, wenn die Kompetenzen der professionellen Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen voll ausgeschöpft werden.

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