Berufspolitik wirkt: Zwei Länder greifen unsere Initiative auf

23.10.2026

Berufspolitik wirkt: Zwei Länder greifen unsere Initiative auf
Berufspolitik wirkt: Zwei Länder greifen unsere Initiative auf

Wie werden vorhandene Pflegekompetenzen rechtssicher anerkannt? Der DBfK Nordwest hat dazu konkrete Vorschläge gemacht. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen finden sie jetzt Eingang in die Landespolitik – ein Erfolg unserer gemeinsamen berufspolitischen Arbeit.

Pflegefachpersonen erwerben über Jahre klinische Erfahrung, absolvieren Fachweiterbildungen und vertiefen ihre Kenntnisse in pflegebezogenen Studiengängen. Diese Kompetenzen müssen in der Versorgung wirksam werden können – auch ohne vorherige Arztunterschrift. Dafür braucht es nachvollziehbare Verfahren, die feststellen, welche heilkundlichen Aufgaben eine Pflegefachperson eigenverantwortlich übernehmen kann. 

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – kurz BEEP – eröffnet hierfür einen Zugang über die staatliche Kompetenzfeststellung der Länder. Damit können auch entsprechende, durch Berufserfahrung erworbene Kompetenzen nachgewiesen werden. Genau an dieser Stelle haben wir angesetzt. 

In Nordrhein-Westfalen wurde unsere Forderung gesetzgeberisch aufgegriffen. In unserer Stellungnahme vom 27. Mai 2026 hatten wir ausdrücklich eine zusätzliche gesetzliche Ermächtigung gefordert: Das zuständige Ministerium sollte ein Verfahren zur Feststellung heilkundlicher Kompetenzen regeln können. Der Landtag hat am 14. Oktober ein Gesetz verabschiedet, das eine solche Ermächtigung enthält. Sie umfasst unter anderem Nachweise, Prüfungen, Zuständigkeiten sowie Möglichkeiten zur Anrechnung und Nachqualifizierung. Damit ist ein wichtiger Schritt zur praktischen Umsetzung vorbereitet. 

In Niedersachsen hat unsere Initiative das Parlament erreicht. SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag eine zuständige Stelle und ein landesweit einheitliches, qualitätsgesichertes Kompetenzfeststellungsverfahren. Berufserfahrene Pflegefachpersonen sollen ihre einschlägigen Kompetenzen darin verlässlich nachweisen können. Der Antrag befindet sich im parlamentarischen Verfahren. 

Zwei Länder, zwei unterschiedliche Schritte – und ein gemeinsames Anliegen des DBfK kommt voran: Vorhandene Pflegekompetenz braucht einen verlässlichen Weg zur Anerkennung. 

Für Pflegefachpersonen entsteht dadurch noch kein unmittelbar nutzbares Verfahren. Jetzt müssen die weiteren Entscheidungen und die praktische Umsetzung folgen. Dabei setzen wir uns besonders ein für: 

  • Transparente Maßstäbe: Pflegefachpersonen müssen wissen, welche Kompetenzen sie wie nachweisen können.
  • Passende Qualifizierungswege: Bereits erworbene Kompetenzen sollen berücksichtigt und notwendige Ergänzungen gezielt ermöglicht werden. 
  • Verbindliche Beteiligung der Profession: Pflegefachliche Expertise muss die Verfahren mitgestalten. 

Politische Veränderungen brauchen fachlich begründete Vorschläge, Ausdauer und kontinuierlichen Austausch. Dass unsere Forderungen in zwei Bundesländern aufgegriffen werden, zeigt: Diese Arbeit bewegt etwas. 

Die Mitgliedschaft im DBfK ermöglicht diese kontinuierliche Interessenvertretung. Wir werden die nächsten Schritte begleiten und weiter darauf drängen, dass aus den politischen Fortschritten verlässliche Möglichkeiten für die Pflegepraxis werden.

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